Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Bello Bellissimo AG

 1.  Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für die Benützung der Grundstückflächen (Bello Bellissimo AG)und/ oder der Restauranträumlichkeiten sowie für alle damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen der Bello Bellissimo AG an Kunden:innen. Sämtliche Offerten und Angebote der Bello Bellissimo AG basieren auf den vorliegenden AGB. Sie bilden einen integrierenden Bestandteil jedes Vertrages. Änderungen dieser AGB bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Sollten die vorliegenden AGB allfälligen Vertragsbedingungen des Gastes widersprechen, gehen die vorliegenden AGB vor.

 

2.  Vertragsabschluss

Im Anschluss an die Reservierung durch den Kunden:innen erhält dieser vom Chalet Bello eine schriftliche Reservierungsbestätigung (per E-Mail). DerVertrag zwischen den Parteien kommt erst mit dieser schriftlichen Reservierungsbestätigung vom Chalet Bello an den Kunden:innen zustande.

 

3.  Leistungen, Zahlungen und Preise

3.1

Das Chalet Bello verpflichtet sich, die vom Gast bestellten und vom Chalet Bello schriftlich zugesagten Leistungen zu erbringen

 

3.2

Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer (MwSt.) ein. 

 

3.3

Das Chalet Bello ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Die Höhe der Anzahlung und die Zahlungstermine werden im Vertrag schriftlich vereinbart. Kommt der Kunde:in seiner Verpflichtung zur Anzahlung nicht fristgemäss nach, ist Das Chalet Bello berechtigt, nach Ansetzung einerangemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde:in ist für den daraus entstehenden Schaden haftbar.

 

3.4

Sofern keine Anzahlung vom Chalet Bello verlangt wird, ist der gesamte Rechnungsbetrag spätestens zum Ende der Veranstaltung vom Veranstalter per Kreditkarte zu bezahlen. Wird Zahlung per Rechnung vereinbart, ist der gesamte Rechnungsbetrag 10 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlungsverzugist Das Chalet Bello berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % zu erheben, sowie allfällige Betreibungs- und Inkassokosten zu belasten.

 

3.5

Preisänderungen durch Das Chalet Bello bleiben ausdrücklich vorbehalten. Preisanpassungen sind jeweils bei Saisonwechseln üblich oder bei kurzfristigen und markanten Preiserhöhungen durch Lieferanten oder der Rohstoffpreise.

 

3.6

Das Chalet Bello akzeptiert alle gängigen elektronische Zahlungsmittel. Kryptowährungen werden nicht akzeptiert.

 

4.  Haftung

4.1

Der Kunde:in haftet gegenüber dem Chalet Bello für alle Beschädigungen und Verluste oder andere Schäden, die durch ihn selbst, seine Mitarbeitenden,seine Beauftragten oder seine Veranstaltungsteilnehmenden verursacht werden. Das Chalet Bello lehnt jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung von Sachen, die vom Kunden:in, von Veranstaltungsteilnehmenden oder von Dritten eingebracht werden, ab. Die Versicherung von Ausstellungsobjekten sowie anderen Gegenständen, die vom Kunden, von Veranstaltungsteilnehmenden oder von Dritten eingebracht werden, ist Sache des Veranstalters. Das Chalet Bello kann jederzeit den Nachweis einer ausreichenden Versicherung vom Veranstalter verlangen.

 

4.2

Der Kunde:in ist zur Einhaltung von Ruhe und Ordnung verpflichtet. Er/Sie verpflichtet sich, Das Chalet Bello vor sämtlichen zivil- und öffentlich-rechtlichen Ansprüchen, die von Behörden oder Dritten (inklusive Veranstaltungsteilnehmenden, Gästen oder Mitarbeitenden und Vertragspartnern desVeranstalters) aufgrund seiner Veranstaltung gegen Das Chalet Bello erhoben werden, vollumfänglich freizuhalten bzw. für die gesamten entsprechenden Ansprüche aufzukommen.

 

4.3

Das Chalet Bello haftet nur bei absichtlicher oder grob fahrlässiger vertraglicher oder ausservertraglicher Schädigung und nur für direkte Schäden. Jedeweitere Haftung, insbesondere bei leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit oder für indirekte Schäden, wie insbesondere entgangenen Gewinn, wird wegbedungen. Bei Vermittlung externer Dienstleistungen übernimmt Das Chalet Bello keinerlei Haftung, für die vom Veranstalter:in bestellten, Leistungen.

 

5.  Rücktritt der Bello Bellissimo AG

5.1

Ist die vom Chalet Bello vertraglich zu erbringende Leistung durch höhere Gewalt (gemäss Schweizer Verständnis insbesondere Naturkatastrophen wieSturmwinde, Überschwemmungen oder Erdbeben sowie Brand, Geiselnahmen, Krieg, Unruhen, Atom- & Reaktorunfälle, Streiks, Epidemien/ Pandemien unvorhersehbare behördliche Restriktionen usw.) oder andere vom Chalet Bello Bello nicht zu vertretende Umstände ganz oder teilweise wesentlich erschwert oder unmöglich, kann Das Chalet Bello im Umfang des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages ganz oder teilweise entschädigungslos zurücktreten.

 

5.2

Das Chalet Bello ist zudem zum entschädigungslosen Rücktritt berechtigt, falls begründeter Anlass zur Annahme besteht, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Chalet Bellos in der Öffentlichkeit gefährdet werden kann oder der Veranstalter:in gegenZiffer 12 dieser AGB verstösst. Allfällige Schadenersatzansprüche des Chalet Bellos gegenüber dem Kunden bleiben ausdrücklich vorbehalten.

 

6.  Rücktritt des Kunden:in

Ist es dem Kunden:in infolge höherer Gewalt (gemäss Schweizer Verständnis insbesondere Naturkatastrophen wie Sturmwinde, Überschwemmungen oderErdbeben sowie Brand, Geiselnahmen, Krieg, Unruhen, Atom- & Reaktorunfälle, Streiks, Epidemien/ Pandemien unvorhersehbare behördliche Restriktionen usw.) unmöglich, die vereinbarten Leistungen zu beziehen, kann er/sie im Umfang des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages ganz oder teilweise entschädigungslos zurücktreten.

 

7.  Veranstaltungszeiten

Die Veranstaltungszeiten werden bei Vertragsabschluss kommuniziert, resp. auf der Webpage veröffentlicht. Es gelten grundsätzlich immer die offiziellenÖffnungszeiten. Eine Ausweitung der Öffnungszeiten ist abzusprechen und muss vergütet werden.

 

8.  Meldung der Personenzahl

Der Kunde:in hat dem Chalet Bello die endgültige Teilnehmerzahl (Garantiezahl) möglichst frühzeitig mitzuteilen. Die Auswahl der Speisen und Getränke muss bis spätestens 15 Arbeitstage (bei Gruppengrössen von über 60 Personen, 20 Arbeitstage) vor Anlass definiert werden. Bis 7 Arbeitstage (BeiGruppengrössen von über 60 Personen, 15 Arbeitstage) vor dem Anlass kann die Personenanzahl gegenüber der unterzeichneten Offerte um maximal 20% reduziert werden, eine Aufstockung ist je nach Reservationsauslastung möglich, muss aber schriftlich durch Das Chalet Bello bestätigt werden. Danach sind keine Anpassungen mehr möglich und es wird die vereinbarte Personenanzahl / Anzahl Speisen in Rechnung gestellt.

 

Vom 6. Arbeitstag (bei Gruppengrössen von über 60 Personen, 14. Arbeitstag) bis zum Anlasstag sind keine Änderung des Angebots und der Personenzahlmehr möglich. Es wird die zuletzt gemeldete Personenzahl für die Verrechnung verwendet. Sollten mehr Personen als gemeldet am Anlass teilnehmen, so wird diese Personenzahl für die Rechnungsstellung geltend gemacht. Dies, sofern eine Bewirtschaftung der zusätzlichen Personen möglich ist.

 

Das Chalet Bello behält sich vor, eine frühzeitigere Definition des Angebots und der Personenzahl individuell und auf schriftlichem Weg mit dem Kunden zudefinieren. Dies gilt insbesondere bei Gruppengrössen ab 80 Personen, oder bei exklusiver Miete der Räumlichkeiten/ Flächen.

 

9.  Annullierungsbedingungen Gruppenreservationen ab 8 Personen mit oder ohne F&B Leistungen

9.1

Absagen einer Gruppenreservierung (ab 8 Personen) müssen dem Chalet Bello möglichst frühzeitig und schriftlich mitgeteilt werden. Die nachfolgenden Annullierungsbedingungen gelten sowohl für die Annullierung von Buchungen als auch bei unabgemeldetem Nichterscheinen (No-Show).

 

9.2

Bei Gruppenreservationen, die bis zum 15. Arbeitstag vor dem Anlasstag stornieren, kann 100% des geleisteten Beratungs- und Projektkoordinationsaufwand (in der Offerte definiert, mind. CHF 400.00 exkl. MwSt.) in Rechnung gestellt werden. Danach gelten folgende Annullierungsbedingungen:

 

Ab dem 30. bis 16. Arbeitstag vor Anlasstag: 50% der in der Offerte definierten Konsumation inkl. kalkuliertem Getränkeumsatz (mit der zuletzt gemeldeten Personenzahl, gemäss Abs. 8.) bzw. mindestens Mindestkonsumation, wenn der offerierte Betrag diese unterschreitet.  Diese Abstufung gilt nur für Gruppen welche 60 und mehr Personen umfassen

 

Vom 15. bis 4. Arbeitstage vor Anlasstag: 75% der in der Offerte definierten Konsumation inkl. kalkuliertem Getränkeumsatz (mit der zuletzt gemeldetenPersonenzahl, gemäss Abs. 8.) bzw. mindestens Mindestkonsumation, wenn der offerierte Betrag diese unterschreitet.

 

3. - 0. Arbeitstage vor Anlasstag: 100% der in der Offerte definierten Konsumation inkl. kalkuliertem Getränkeumsatz (mit der zuletzt gemeldeten Personenzahl, gemäss Abs. 8.) bzw. mindestens Mindestkonsumation von CHF 30.00 pro Person, wenn der offerierte Betrag diese unterschreitet.

 

Für sämtliche Annullierungen gilt zudem, dass im Voraus erbrachte Leistungen des Chalet Bellos in jedem Fall vollumfänglich zu bezahlen sind.

9.3

Es ist dem Chalet Bello vorbehalten Stornierungen aufgrund von behördlichen Bestimmungen oder ausserordentlichen Begebenheiten nach eigenem Ermessen vorzunehmen, ohne weitere Ansprüche gegenüber dem Kunden.

 

10. Handhabung von Gästedaten

10.1

Erfassung von Gästedaten für Reservierungen

Damit wir über unsere Webseite Online-Reservierungsanfragen entgegennehmen und diese verwalten können, verwenden wir das Restaurantmanagementsystem aleno, das von der aleno AG mit Sitz in der Schweiz angeboten wird. Die Nutzung von aleno

ermöglicht uns, persönliche Informationen über unsere Gäste («Gästedaten») elektronisch zu erfassen. Bei den Gästedaten handelt es sich um die folgendenInformationen:

 

Vorname und Nachname

 

Telefonnummer und E-Mail-Adresse

 

Anzahl Personen, Uhrzeit und Datum des gewünschten Besuchs

 

Wohnadresse (optional)

 

Firmenname (optional)

 

Die Erfassung von Gästedaten ermöglicht uns, ihre Reservierungsanfrage zu verarbeiten und sicherzustellen, dass der von Ihnen gewünschte Tisch auf ihren Namen reserviert wird und wir bei Bedarf mit Ihnen in Verbindung treten können. Die Rechtsgrundlage für die Verwendung von aleno zur elektronischen Erfassung von Reservationen besteht in

der Wahrung unserer berechtigten Interessen gemäss Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Die von uns erfassten Gästedaten werden nach der Durchführung der Reservation nicht automatisch gelöscht, sondern zur Erstellung eines persönlichen Gästeprofils verwendet.

Weitere Informationen zum Gästeprofil finden Sie in Ziffer 10.3 unten. Sie haben jederzeit das Recht, eine Löschung Ihrer Gästedaten zu verlangen. Falls die Löschung vor dem Datum der Reservation erfolgt, wird die entsprechende Reservation automatisch storniert.

 

10.2

Erfassung von Kreditkarteninformationen für Reservierungen

Online-Reservierungsanfragen sind erst dann verbindlich, wenn wir Ihnen mittels einer Bestätigung per E-Mail oder Telefon den Tisch, das Datum und die Urzeit bestätigt haben. Um sicherzustellen, dass uns im Falle eines unentschuldigten Nichterscheinens

kein Schaden entsteht, behalten wir uns vor, eine Kreditkarte als Zahlungsgarantie zu verlangen. Dabei erheben wir die folgenden Informationen («Zahlungsinformationen»):

 

Name des Herausgebers der Kreditkarte

 

Name des Inhabers der Kreditkarte

 

Verfallsdatum der Kreditkarte

 

Kreditkartennummer und Prüfziffer

 

Wenn Sie bei einer Online-Reservationsanfrage ihre Zahlungsinformationen hinterlegen, so werden die Angaben von aleno automatisch anonymisiert. Dies hat zur Folge, dass es sich bei den Zahlungsinformationen nicht um Personendaten im Sinne des

Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) oder der EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) handelt. Die Zahlungsinformation werden zudem direkt an den Hosting Provider der aleno AG übermittelt. Wir haben aus diesem Grund keinen Zugriff auf die anonymisierten Zahlungsinformationen und speichern diese auch nicht auf unserem System.

 

10.3

Erstellung von Gästeprofilen

Die zur Entgegennahme und Durchführung einer Online-Reservation erfassten Gästedaten werden von uns verwendet, um im Restaurantmanagementsystem aleno ein persönliches Profil für unsere Gäste zu erstellen («Gästeprofil»). Dies ermöglicht uns, die Gästedaten zur Personalisierung unserer Dienstleistungen zu verwenden. Nach Ihrem Besuch in unserem Restaurant behalten wir uns vor, das Gästeprofil um weitere Personendaten erweitern, die uns eine weitergehende Personalisierung ermöglichen («Profildaten»). Bei diesen Profildaten handelt es sich um die folgenden Informationen:

Persönliche Daten zur Individualisierung der Gäste, inklusive bevorzugte Sprache, Allergien und Sonderwünsche, Geburtstag, Kundenkategorie und Status.Informationen über vergangene Restaurantbesuche, inklusive Zeit und Datum des Besuchs, Aufenthaltsdauer, Anzahl der Gäste, Art und Standort des Tisches, Höhe der Ausgaben und allfälliges Vorliegen einer Nichterscheinung.

Konsolidierte Informationen über alle bisherigen Restaurantbesuche, inklusive Gesamtzahl der Besuche, Gesamthöhe der Ausgaben und Gesamtzahl derNichterscheinungen.

 

Die Erstellung eines Gästeprofils und die Erfassung von Profildaten ermöglicht uns, unsere Dienstleistungen auf Sie auszurichten und dadurch sicherzustellen, dass Sie sich bei uns wie zuhause fühlen und wir auf Ihre individuellen Wünsche eingehen können. Die Rechtsgrundlage für die Verwendung von aleno zur Erstellung eines Gästeprofils besteht in der Wahrung unserer berechtigten Interessen gemäss Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Die im Gästeprofil enthaltenen Gästedaten und Profildaten werden gelöscht oder anonymisiert, sobald sie für ihren ursprünglichen Zweck nicht mehr verwendet werden.

Sie haben jederzeit das Recht, eine Löschung Ihres Gästeprofils und der darin enthaltenen Gästedaten und Profildaten zu verlangen.

 

 

10.4

Verantwortlichkeit und weitere Informationen

Bei der Erfassung und Verarbeitung von Gästedaten, Zahlungsinformationen und Profildaten im Zusammenhang mit der Nutzung des Restaurantmanagementsystems aleno gelten wir als Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Ziff. 7 DSGVO, der über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung der erfassten personenbezogenen Daten entscheidet und für die Sicherstellung und Erfüllung der Betroffenenrechte zuständig ist. Die Gästedaten, Zahlungsinformationen und Profildaten werden nach deren Erfassung

an die aleno AG übermittelt und von dieser verarbeitet. Die aleno AG ist als Auftragsverarbeiter im Sinn von Art. 4 Ziff. 8 DSGVO zu qualifizieren, derpersonenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet. Wir haben mit der aleno AG aus diesem Grund einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abgeschlossen und setzen damit die Vorgaben der DSGVO bei der Nutzung von aleno vollständig um.

Weitere Informationen zur Erfassung und zum Umgang mit Ihren Personendaten im Zusammenhang mit der Nutzung von aleno finden Sie in der Datenschutzerklärung der aleno AG, die über den folgenden Link aufgerufen werden kann: https://www.aleno.me/de/policy.

 

 

11. Raumnutzung/ Platzierung/ Bewilligungen

11.1

Das Chalet Bello behält sich vor, Raumänderungen vorzunehmen, sofern die Räumlichkeiten den Anforderungen und Interessen des Veranstalters:in entsprechen und für diesen vertretbar sind. Eine Unter- oder Weitervermietung von Räumen oder Flächen durch den Kunden:in bedarf der vorgängigen schriftlichen Genehmigung des Chalet Bello.

 

11.2

Das Chalet Bello übernimmt die Platzierung der Gäste. Grundsätzlich wird das in der Food Hall vorhandene Mobiliar bereitgestellt. Spezielle Sitzordnungen werden nicht berücksichtigt, sofern nichts anderes in der Offerte vermerkt wurde. Die Platzierung wird in allen Fällen mit optimaler Verteilung durch Das Chalet Bello definiert. Die behördlichen Mindestabstände werden zu jederzeit eingehalten. Stühle, Tische und Bänke dürfen von den Gästen nicht selbständig umplatziert werden.

11.3

Die Möglichkeiten in der Bar und auf dem Gelände richten sich nach der vorgegebenen Betriebsbewilligung der Stadt Zürich. Diese ist zwingend einzuhalten. Alle Sicherheits- und Betriebsrelevanten Themen sind mit dem Chalet Bello abzusprechen.

 

12. Feuerpolizeiliche Regelungen/andere Sicherheitsvorschriften/ Anbringen von Dekorationsmaterialien

12.1

Der Kunde:in verpflichtet sich, die feuerpolizeilichen Regelungen des Chalet Bellos, insbesondere das Freihalten von Fluchtwegen, die Einhaltung des Rauchverbotes usw., einzuhalten. Auch durch den Veranstalter:in eingebrachtes Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Bestimmungen entsprechen.

 

12.2

Das Anbringen von Dekorationsmaterialien und sonstigen Gegenständen an Wänden, Türen und Decken erfordert immer das vorgängige Einverständnis des Chalet Bellos. Der Kunde:in haftet für jegliche am Chalet Bello daraus entstehenden Schäden.

 

12.3

Die vorübergehend erlassenen Vorgaben und Massnahmen von verschiedensten offiziellen Behörden zur Öffnung von gastronomischen Betrieben, ist injedem Fall und unabhängig in welcher Form (mit oder ohne Reservation) ein Besuch erfolgt, zwingend einzuhalten und bindend. Die Regelungen sind im Eingangs- und Barbereich ersichtlich. Bei Nichteinhaltung der Vorgaben kann Das Chalet Bello vom Hausrecht Gebrauch machen und die Gäste des Platzes verweisen. Der Kunde:in ist für ein daraus entstehenden Schaden am Chalet Bello haftbar. Bei Nichteinhaltung der Vorgaben und Massnahmen werden jegliche Haftungsansprüche von Dritten abgewiesen.

 

13. Drucksachen/Medienanzeigen

Die Verwendung von Logos/ Bildern des Chalet Bellos in jeglicher Form durch den Kunden:in bedarf immer der vorgängigen schriftlichen Genehmigung. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne entsprechende Zustimmung, ist Das Chalet Bello berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde:in ist für den darausentstehenden Schaden am Chalet Bello haftbar. Professionelle Video- und Bildaufnahmen auf dem Gelände des Chalet Bellos bedingt einer schriftlichen Bestätigung.

 

14. Verpflegung

Falls keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, ist der Kunde:in verpflichtet, sämtliche Speisen und Getränke des Chalet Bellos zu beziehen. Ansonsten wird ein im Voraus vereinbartes Zapfengeld in Rechnung gestellt. Es ist nicht gestattet Speisen und Getränke, welche nicht vom Chalet Bello verkauft wurde in der Bar oder auf dem Gelände des Chalet Bellos zu konsumieren.

 

15. Epidemie/ Pandemie (z.B. COVID-19)

Das Chalet Bello hält sich strikt an die behördlichen Vorgaben zum Schutz der Gäste und Mitarbeitenden während einer Epidemie/ Pandemie. DieSchutzmassnahmen können jederzeit durch die Behörden geändert werden und müssen entsprechend laufend angepasst werden. Das Chalet Bello garantiert seinen Gästen und Mitarbeitenden einen sorgfältigen Umgang im Bereich der Hygiene und der Schutzmassnahmen. Jeder Gast trägt eine Eigenverantwortung und ist zur Einhaltung der vorgegebenen Schutzmassnahmen verpflichtet. Die entsprechenden Massnahmen werden am Eingang des Chalet Bellos kommuniziert. Das Nichteinhalten der behördlichen Schutzmassnahmen kann zu einer Wegweisung und einem Hausverbot führen. Der Gast ist für ein daraus entstehenden Schaden am Chalet Bello haftbar. Bei Nichteinhaltung der Vorgaben und Massnahmen werden jegliche Haftungsansprüche von Dritten abgewiesen.

 

16. Anwendbares Recht /Gerichtsstand

Anwendbar auf den Vertrag ist ausschliesslich Schweizer Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Zürich. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBunwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In einem solchen Fall wird die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine sinngemäss ähnliche, aber wirksame Bestimmung ersetzt.

 

Zürich, August 2023